Aktuelles
Wussten Sie schon das sich ,,Haushaltsnahe Dienstleitungen" auch zum Teil über die Steuern Absetzen lässt?
Bis zu 4000 Euro im Jahr können Sie steuerlich geltend machen!
Es kann möglich sein, wenn Sie unsere Dienstleistungen bei einem Pflegegrad in Anspruch nehmen, das diese von der Pflegekasse anerkannt werden. Sprechen Sie uns an, und Informieren Sie sich gerne bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse.
Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI werden übernommen sowie Leistungen nach §38 SGB.
Wir Arbeiten mit den Krankenkassen und Pflegekassen zusammen, zudem sind wir für Private Haushalte, Firmen und Ferienhäuser ein Ansprechpartner im Landkreis Leer.